Neue Regeln für die Kfz-Steuer 2021
30. Dezember 2020
Kfz-Steuer wird teurer für große Motoren
Ab 1. Januar 2021 gelten bei neu zugelassenen Autos neue Regeln für die Kraftfahrzeugsteuer. Die Besteuerung richtet sich künftig stärker nach den CO2-Emissionen. Der Hubraum als Berechnungsgrundlage bleibt nach wie vor bestehen. Allerdings werden Fahrzeuge mit hohem Verbrauch und dementsprechend hohem CO2-Ausstoß auch höher besteuert werden.
Sockelbetrag bleibt
Der Sockelbetrag von 2 Euro pro 100 cm³ Hubraum beim Otto und 9,50 Euro pro 100 cm³ Hubraum beim Diesel bleibt bestehen. Erst ab einem CO2-Ausstoß von 95 Gramm fällt wie bisher eine Steuer an. Somit bleiben die ersten 95 Gramm also steuerfrei. Das ist gut für Kleinwagen und Hybridfahrzeuge.
Neu: 6 Stufen
Was anders ist: es gibt jetzt sechs Stufen, die CO2 abhängig sind.
- von 95 bis 115 g/km werden 2 Euro fällig,
- von 115 bis 135 g/km sind es 2,20 Euro,
- von 135 bis 155 g/km sind es 2,50 Euro und
- für über 195 g/km 4 Euro.
Rechenbeispiel
der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Ein Benziner mit 1.300 cm³ Hubraum stößt 148 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Für den Hubraum fällt ein Sockelbetrag von 13 x 2 = 26 Euro an. Die ersten 95 Gramm CO2 sind steuerfrei, für die erste Stufe werden 20 x 2 Euro = 40 Euro fällig, für die zweite Stufe 20 x 2,20 Euro = 44 Euro und für die dritte Stufe 13 x 2,50 Euro = 32,50 Euro. Die gesamte Steuer beträgt 142,50 Euro.
Unter 95 Gramm wird es billiger
Für besonders emissionsarme Autos bis zur 95-Gramm-Grenze gibt es außerdem noch eine besondere Vergünstigung: Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen 12. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 wird die Kfz-Steuer um 30 Euro gesenkt. Die ermäßigte Steuer gilt bis 31. Dezember 2025. Die bisherige Steuerbefreiung für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge, die Ende 2020 ausgelaufen wäre, wurde verlängert. Sie gilt nun für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025 und für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die bis zu diesem Zeitpunkt auf reinen Elektroantrieb umgerüstet werden. Diese Steuerbefreiung gilt bis zu zehn Jahre, endet aber in jedem Fall am 31. Dezember 2030.

Bisher mussten auf dem Reifenlabel Angaben zur Nasshaftung, zur Kraftstoffeffizienz und zum externen Rollgeräusch gemacht werden. Die Reifenkennzeichnung, die es seit 2012 gibt, wird nun ab dem 1. Mai 2021 deutlich erweitert. Künftig müssen nun auf dem Reifenlabel auch Infos über die Laufleistung , den Abrieb , Runderneuerte Reifen sowie die Haftung auf Schnee und Eis angegeben werden. Im Wesentlichen will die EU die Energieeffizienz zum Wohle des Umweltbewusstseins steigern. Der Grund: Reifenabrieb ist eine bedeutende Quelle von umweltschädlichem Mikroplastik. Die Bürger der EU sollen durch ihre Fahrweise dazu angehalten werden, die Energieeffizienz zu verbessern. Mehr zum EU-Reifenlabel